Vergütungen für Abklärungen, Berichte und Behandlungen durch die IV
Seit dem 1. Juli 2023 gilt für Abrechnung von Abklärungen und Behandlungen zulasten der IV derselbe Tarif von 154.80 Franken pro Stunde wie bei der OKP. Gut zu wissen ist jedoch, dass die von der IV verlangten Berichte nur mit Pauschalen nach Anzahl Zeilen vergütet werden. Um mit der IV abrechnen zu können, müssen psychologische Psychotherapeut:innen diesen Vertrag akzeptieren und die Tarifvereinbarungen FSP/BSV unterzeichnen.
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