Bundesgesetz über die Psychologieberufe :
Ein Meilenstein für die Psychologie in der SchweizDer Bundesrat hat Ende September 2009 beschlossen, die Berufe der Psychologie in der Schweiz gesetzlich zu regeln. Das "Psychologieberufegesetz" (PsyG) regelt die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung der PsychologInnen und führt geschützte Berufsbezeichnungen ein. Damit soll ein Beitrag an die psychische Gesundheit der Bevölkerung und für den Konsumentschutz geleistet werden.
Die Vorlage wurde nun dem Parlament zur Beratung zugeleitet.
Der ZüPP begrüsst diesen Gesetzesentwurf. Das Gesetz
- schützt PatientInnen und KonsumentInnen vor Täuschung bei psychologischer Leistungserbringung,
- schafft schweizweit gültige Qualitätsnormen für die besonders sensiblen Psychologieberufe wie die Psychotherapie,
- bringt Rechtssicherheit und Qualitätsstandarts, wie in den meisten europäischen Ländern üblich.
» Informationen des Bundesamtes für Gesundheit
» Hintergrundgespräch
» Detailliertes Dossier der FSP
25.3.2010
Ständeratskommission stimmt zu
Bei der Vorberatung des PsyG hat die Wissenschafts- und Bildungskommission (WBK) des Ständerates am 22. März 2010 positive und wegweisende Entscheide getroffen. Sie ist dabei im Wesentlichen den Anträgen der bundesrätlichen Botschaft vom 30.09.2009 gefolgt:
Der Bezeichnungsschutz „Psychologe/Psychologin“ soll auf Stufe eines Masters bzw. Lizentiats in Psychologie erfolgen. Psychotherapie (ausserhalb der Medizin) soll künftig das Erfordernis eines Masters bzw. Lizentiats in Psychologie voraussetzen.
Diese Entscheide der vorberatenden Kommission bilden eine gute Ausgangslage für die Abstimmung im Plenum des Ständerates, welche in der kommenden Sommersession erfolgen dürfte.
» Aktuelle Medienmitteilung der FSP
» Medienmitteilung der Ständeratskommission