Psychotherapie:
Antworten auf die häufigsten Fragen

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FACHTITEL
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Für den Fachtitel für Psychotherapie akzeptierte Therapiemethoden / Weiterbildungsinstitute:
Liste

›› Eintragung auf der Liste der von den Krankenkassen anerkannten PsychotherapeutInnen: Die Anmeldung erfolgt nach Abschluss der Weiterbildung zum Fachtitel für Psychotherapie automatisch via Fachtitelzertifikatskommission der FSP.
Ab zur Hälfte absolvierter Fachweiterbildung kann via Fachtitelzertifikatskommission der FSP die Anmeldung beim BSV für Therapien im Rahmen von SUVA / IV beantragt werden.
Anfragen an: fachtitel.fsp@psychologie.ch.
 
GESETZLICHE GRUNDLAGEN
  KANTON ZÜRICH
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Psychotherapie-Gesetz Kanton Zürich  [PDF 10 KB]
(Änderung Gesundheitsgesetz vom 21. August 2000; in Kraft seit 1.1.2002)

Gesundheitsgesetz Kanton Zürich vom 2.4.2007 [PDF 290 KB]

›› Verordnung über die nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 1. Juni 2005  ( pdf-Datei 88KB)
Weisung des Regierungsrats zur Verordnung über die nichtärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten vom 1. Juni 2005  ( pdf-Datei 172 KB)
  SCHWEIZ
›› KLV-Leistungsverordnung im Bereich Psychotherapie, gültig ab 01.01.2007
 
PRAXISBEWILLIGUNG
›› Bewerbung zur Führung einer Psychotherapie-Praxis
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Praxisverwaltungssoftware (Kundenadministration, Falldokumentation, Krankengeschichte etc.)

›› PsyQOS Software für Administration und Qualitätssicherung in der psychologischen und ärztlichen Psychotherapie-Praxis (für PC und Mac) (Prospekt)
›› MACPSYCHO Standardisierte und leistungsstarke Lösung für Psychologen, Psychotherapeuten und Psychiater (für PC und Mac)
 
HONORARANSÄTZE
›› Psychotherapie: Was bezahlt die Krankenkasse?
›› FSP-Richttarif für psychologische und psychotherapeutische Leistungen
Die Wettbewerbskommission WEKO toleriert neuerdings Preisempfehlungen von Berufsverbänden nicht mehr (Beschluss vom 19.12.2005), so dass hier keine Angaben mehr gemacht werden dürfen.
  ›› Weitere Informationen
›› Tarif für Behandlungen im Rahmen der Kantonalen Opferhilfe
Ab dem 1.7.2007 dürfen maximal CHF 150.– pro Sitzung in Rechnung gestellt werden. In der delegierten Psychotherapie wird der Selbstbehalt von 10% des TARMED-Tarifs vergütet.
  ›› Weitere Informationen
 
MEHRWERTSTEUER
›› Mehrwertsteuerbefreiung
 
DELEGIERTE PSYCHOTHERAPIE / TARMED
›› Delegierte Psychotherapie:
Informationen zur Kostenübernahme ab 1. Januar 2008 gemäss TARMED
›› Delegierte Psychotherapie: Zusammenfassung der geltenden Rechtssprechung
von Dr. Ueli Kieser, in: Schweizerische Ärztezeitung 11/2004, S. 575–577. [PDF 196 KB]
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Die delegierte Psychotherapie unter der Verordnung über die nichtärztlichen PsychotherapeutInnen

›› Meldeformular der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich für delegiert arbeitende PsychotherapeutInnen
›› Formulare für den Nachweis über absolvierte Therapie- und Selbsterfahrungsstunden
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Musteranstellungsvertrag für delegiert arbeitende PsychotherapeutInnen
gemäss Vorlage der Schweizerischen Ärztegesellschaft für delegierte Psychotherapie SGDP [Word-Dokument 56 KB]

››

Fähigkeitsausweis für Ärztinnen und Ärzte
als Grundlage zur Delegationsfähigkeit. Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Schweizerischen Ärztegesellschaft für delegierte Psychotherapie

›› Regelung der Delegierten Psychotherapie im TARMED
›› TARMED - Spartenkonzept 2008
››

TARMED - Dignitätskonzept

›› TARMED online-Browser  –  TARMED 1.05.03 als PDF-Datei [ 10.5 MB]
›› TARMED-Musterrechnung (Lesehilfe)
›› Fragen an die TARMED-TarifexpertInnen betreffend die Anwendung und Interpretation von ambulanten Tarifen (Zentralstelle für Medizinaltarife)
›› TARMEDSuisse
›› TARMED-Informationsdienst der FMH
›› TARMED-Informationen der santésuisse
›› TARMED.org
›› NewIndex (Unternehmen zur Unterstützung der Standesorganisationen der Ärzteschaft in der Einführung und Anwendung des TARMED)
   

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