Mitgliedschaft
Mitgliedschaft
Die ordentliche ZüPP-Mitgliedschaft ist immer verbunden mit der Mitgliedschaft bei der FSP und berechtigt Sie, sich «Psychologin FSP» bzw. «Psychologe FSP» zu nennen. Der FSP kann man nur über einen Gliedverband beitreten – z.B. dem ZüPP, dem grössten Gliedverband der FSP.
» Struktur ZüPP – FSPDie Vorteile der Mitgliedschaft Dienstleistungen des ZüPP
• Mitgliederinformation zu allen relevanten kantonalen Entwicklungen im Bereich der Psychologie • Beratung in allen Berufsfragen durch Vorstand und Geschäftsstelle • Regelmässige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen • Zugang zur » PsyFinder-Datenbank zur Vermittlung psychologischer/psychotherapeutischer Angebote im Kanton Zürich • Zugang zur Sektion Schulpsychologie (VSKZ) Dienstleistungen der FSP
Als FSP-Mitglied profitieren Sie von zahlreichen Dienstleistungen, Angeboten und Vergünstigungen, u.a.: • Zugang zu Fachtiteln FSP (bei entsprechender Weiterbildung) • Sie erhalten zehnmal jährlich die Zeitschrift Psychoscope • Sie erhalten Ermässigungen bei Kongressbesuchen und anderen Dienstleistungen • Sie können einmal jährlich bei beruflichen Fragen kostenlos einen Rechtsanwalt konsultieren • Sie können mit Ihrer Familie unter günstigen Bedingungen einer Kollektivkrankenkasse beitreten • Sie können einer Pensionskasse beitreten Mit Ihrer Mitgliedschaft tragen Sie zu einer Stärkung des Berufsstandes bei und zeigen sich solidarisch mit anderen Psychologinnen und Psychologen. Anmeldung Die Anmeldeunterlagen für die Mitgliedschaft bei ZüPP und FSP erhalten Sie bei folgender Adresse:
Kantonalverband der Zürcher Psychologinnen und Psychologen ZüPP
Sonneggstrasse 26, 8006 Zürich
Tel: 044 350 53 53 / Fax: 044 350 53 54
Mail: info@zuepp.ch
» Anmeldeunterlagen elektronisch anfordernDas Aufnahmeverfahren
Der Vorstand prüft die eingereichten Unterlagen und gibt die Kandidaturen beim nächsten Versand seinen Mitgliedern bekannt. Diese haben zusammen mit dem Dachverband FSP eine Einsprachefrist von 20 Tagen. Nach Ablauf dieser Frist tritt die Mitgliedschaft durch Benachrichtigung der Kandidatinnen und Kandidaten in Kraft.
Bis zum definitiven Entscheid über die Mitgliedschaft können nach Eingang der Unterlagen bis zu drei Monaten vergehen.Bei Übertritt aus einem anderen Gliedverband der FSP müssen die Anmeldeformulare ebenfalls ausgefüllt werden. Die Prüfung des FSP-Standards entfällt, nicht aber die 20tätige Einsprachefrist für die bestehenden ZüPP-Mitglieder. Um sicher zu stellen, dass kein Unterbruch der FSP-Mitgliedschaft entsteht, empfehlen wir, die Mitgliedschaft im alten Gliedverband erst nach der definitiven Aufnahme in den ZüPP zu künden (die Kündigung der Gliedverbandsmitgliedschaft hat automatisch den Austritt aus der FSP zur Folge, es sei denn, Sie sind noch über einen weiteren Gliedverband Mitglied bei der FSP).
Aufnahmebedingungen
Für die Aufnahme in den Verband gelten folgende Bedingungen: In allen Fällen muss die Bewerberin oder der Bewerber im Kanton Zürich wohnen oder arbeiten. Alle Mitglieder verpflichten sich, die Berufsordnung der FSP («Ethische Richtlinien») einzuhalten. Für ordentliche und ausserordentliche Mitglieder gelten unterschiedliche Bedingungen hinsichtlich der Ausbildung und Mitgliederbeiträge. Mitgliedern in einer schwierigen finanziellen Lage (z.B. Arbeitslosigkeit) gewährt der Vorstand auf schriftliches Gesuch hin eine Reduktion des Mitgliederbeitrags.
Die Mitgliederbeiträge betragen für das Jahr 2009:
ordentliche Mitgliedschaft: ZüPP CHF 225. FSP CHF 420. ausserordentliche Mitgliedschaft: ZüPP CHF 185. Wenn Sie innerhalb eines Jahres nach Abschluss Ihres Studiums dem ZüPP beitreten, so bezahlen Sie in den ersten beiden Jahren Ihrer Mitgliedschaft nur die Hälfte des regulären Jahresbeitrags.
a) ordentliche Mitgliedschaft in ZüPP und FSP
Die ordentliche Mitgliedschaft im ZüPP ist immer verbunden mit der Mitgliedschaft in der FSP. Ordentliche Mitglieder müssen einen Universitätsabschluss mit Psychologie im Hauptfach nachweisen (in der Regel Lizentiat in Psychologie). Der Erwerb der ordentlichen Mitgliedschaft in ZüPP und FSP ermächtigt Sie, sich «Psychologin FSP» bzw. «Psychologe FSP»zu nennen. Nur ordentliche Mitglieder haben im ZüPP und in der FSP das Stimmrecht.b) ausserordentliche Mitgliedschaft im ZüPP (ohne FSP-Mitgliedschaft)
Personen mit einem universitären Nebenfachabschluss in Psychologie oder einem Abschluss an der ZHAW / HAP können ausserordentliches ZüPP-Mitglied werden. Sie haben den gleichen Zugang zu den Sektionen des ZüPP und zu den Dienstleistungen wie die ordentlichen Mitglieder. Ausserordentliche Mitglieder haben an der Generalversammlung des ZüPP ein Antragsrecht.
Der Erwerb der ausserordentlichen FSP-Mitgliedschaft ist fakultativ.Mitgliedschaft in der Sektion VSKZ
Zusätzlich zur ordentlichen / ausserordentlichen Mitgliedschaft beim ZüPP besteht die Möglichkeit, der Sektion «Vereinigte SchulpsychologInnen des Kantons Zürich» beizutreten. Die Anmeldung erfolgt über das Beitrittsformular oder bei späterer Anmeldung durch Mitteilung an das ZüPP-Sekretariat (Tel. 044 350 53 53, info@zuepp.ch). Die Sektion VSKZ erhebt einen eigenen Mitgliederbeitrag (zur Zeit CHF 125.– pro Jahr).
» Sektion VSKZPensioniertenstatus
Bei Aufgabe der Berufstätigkeit haben Mitglieder ab 60 Jahren die Möglichkeit, den Pensioniertenstatus mit reduziertem Mitgliederbeitrag zu beantragen.
» weitere InformationenUmfrage Neumitglieder
Bitte füllen Sie den kurzen Fragebogen so rasch als möglich aus!
» Fragebogen online» aktuelles Mitgliederverzeichnis Ehrenmitglied des ZüPP Prof. Dr. François Stoll (2005)
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