ZÜPP

Berufspolitik - Juni 2023

Kantonale Bedingungen für Personen in Weiterbildung verbessern

Der ZüPP hat sich an die Gesundheitsdirektion gewandt, um die Subventionierung der Weiterbildungsplätze an den Kliniken für Psychotherapeut(inn)en in Weiterbildung zu fordern. Zudem sollten die 150 Theorielektionen und 70 Stunden Selbsterfahrung in der kantonalen Verordnung abgeschafft werden.

Subventionierung der Weiterbildungsplätze

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat im März 2023 beschlossen, die Entschädigung der Zürcher Listenspitäler für die ärztliche Weiterbildung in den Fachgebieten Psychiatrie und Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie von 15'000 Franken auf 25'000 Franken zu erhöhen (neben anderen Grundversorgungsfachrichtungen).

Die Ungleichbehandlung der Assistenzärzte und -ärztinnen in Psychiatrie/ Psychotherapie und der Assistenzpsycholog(inn)en in Psychotherapie in der Subventionierung der Weiterbildung ist aus Sicht des ZüPP nicht gerechtfertigt, insbesondere auch in Anbetracht der Zulassungsbedingungen zur Abrechnung mit der Obligatorischen Krankenkasse. Diese Zulassung erfordert von psychologischen Psychotherapeut(inn)en zurzeit zwingend eine Berufserfahrung von 12 Monaten in einer SIWF-Klinik, die den Anforderungen des Psychiatriefachtitels entsprechen muss.

Der ZüPP forderte deshalb in einem Schreiben an Regierungsrätin Natalie Rickli im April 2023 folgende Massnahmen im Kanton Zürich:

  • Die Zürcher Listenspitäler erhalten für die Weiterbildungsplätze von psychologischen Psychotherapeut(inn)en, d.h. Assistenzpsycholog(inn)en, einen jährlichen Beitrag von 25'000 Franken vom Kanton Zürich. Mit diesem werden die Listenspitäler verpflichtet, zusätzliche Weiterbildungsplätze für Assistenzpsycholog(inn)en zu schaffen, die den eidgenössischen Fachtitel in Psychotherapie erwerben.
  • Die Zürcher Listenspitäler beteiligen sich an den Weiterbildungskosten der Assistenzpsycholog(inn)en im selben Ausmass wie an denjenigen von Assistenzärzt(inn)en, sowohl finanziell wie auch zeitlich.

Aufgrund des Schreibens wurde der ZüPP zu einem Treffen mit Regierungsrätin Natalie Rickli im November 2023 eingeladen. Wir freuen uns auf den Austausch, bei dem wir auch weitere Aspekte einbringen möchten.
 

Abschaffung der 150 Theorielektionen und 70 Stunden Selbsterfahrung

Die Verordnung über die psychologischen Psychotherapeut(inn)en (PPsyV) im Kanton Zürich vom 2014 wird von der Gesundheitsdirektion noch dieses Jahr überarbeitet, da diese bezüglich der Anstellung von Psychotherapeut(inn)en und den Berufsausübungsbewilligungen im öffentlichen Dienst nicht mehr aktuell ist. Der ZüPP nutzt diese Gelegenheit, um von der Gesundheitsdirektion die Abschaffung der heute erforderlichen 150 Theorielektionen und 70 Stunden Selbsterfahrung zu fordern, die für Psychotherapeut(inn)en in Weiterbildung bei einer Anstellung unter fachlicher Aufsicht nach wie vor gefordert werden.

Diese Bedingungen gelten nur im Kanton Zürich und verhindern praktisch den Erwerb einer fachspezifischen Erfahrung im ersten Ausbildungsjahr ausserhalb von Praktikumsstellen. Die Einführung des Anordnungsmodells hat zudem dazu geführt, dass für die Zulassung zur OKP insgesamt drei Jahre klinische Erfahrung benötigt werden, davon mindestens 12 Monate in einer SIWF-Klinik. Die heutigen Anforderungen des Kantons Zürich erschweren eine Beschäftigung als Assistenzpsycholog(inn)en zusätzlich, insbesondere da Klinikerfahrung vor dem Start der Weiterbildung für den Fachtitel nicht angerechnet werden kann.

Bei andere Berufsgruppen wie zum Beispiel den Assistenzärzt(inn)en werden keine solchen Anforderungen gestellt. Ursprung dieser spezifischen Regelung im Kanton Zürich war vermutlich das frühere "Spartenkonzept nach TARMED", welches die delegierte Psychotherapie in der Arztpraxis regelte. Dieses ist jedoch seit Abschaffung des Delegationsmodells ab 1. Januar 2023 hinfällig.
 

Gesetzliche Grundlagen für die Abrechnung der Leistungen von Assistenzpsycholog(inn)en auf Bundesebene gefordert

Wie die FSP am 13. Juni 2023 informierte, hat der Nationalrat einer Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit zugestimmt, welche verlangt, dass die gesetzlichen Grundlagen für die Vergütung der psychotherapeutischen Leistungen der Assistenzpsycholog(inn)en festgeschrieben werden. Die Motion verlangt vom Bundesrat, die unhaltbare Situation für die Patient(inn)en und Psychotherapeut(inn)en in Weiterbildung zu entschärfen. Es soll in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) festgeschrieben werden, dass die Leistungen von Assistenzpsycholog(inn)en über ihre Aufsichtsperson abgerechnet werden können. Wir hoffen nun, dass der Ständerat Ende Juni dem Beispiel des Nationalrates folgt.