ZÜPP

Lohnklage - Juni 2019

Der ZüPP reicht Beschwerde beim Bundesgericht ein

Im Juli 2018 hat bekanntlich der Zürcher Regierungsrat unseren Rekurs gegen den Entscheid der Gesundheitsdirektion betreffend die diskriminierende Lohneinreihung der kantonal angestellten Zürcher Psychologen und Psychologinnen abgewiesen:

  • Der Regierungsrat erachtete die Einreihung der Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossener Weiterbildung, in der Regel in Lohnklasse 19, als nicht diskriminierend.
  • Die vom ZüPP geforderte Höherbewertung im Kriterium „Ausbildung und Erfahrung“ für Psychologinnen und Psychologen mit abgeschlossener Weiterbildung wird abgelehnt, da in den kantonalen Stellenbeschreibungen nur eine fortgeschrittene und keine abgeschlossene Weiterbildung verlangt werde. Das vom Kanton angeforderte Gutachten, auf welches der Regierungsrat seinen Entscheid stützt, kommt zum Schluss, dass, nur wo ein Fach- oder Weiterbildungstitel zwingend gefordert wird, eine Höherbewertung von Ausbildung und Erfahrung angezeigt und damit die Einreihung in Lohnklasse 20 gerechtfertigt ist.


Mitte September 2018 haben wir gegen den Beschluss des Regierungsrates beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht. Im Mai 2019 hat das kantonale Verwaltungsgericht nun folgendermassen entschieden:

  • Es stützt den Entscheid des Zürcher Regierungsrates und gibt ihm in allen Punkten Recht. Offen gesagt, mit einer solch klaren Absage seitens des kantonalen Verwaltungsgerichts haben wir nicht gerechnet. Die Art der Begründung in der rund dreissigseitigen Urteilsdokumentation können wir nicht nachvollziehen und beruht auch – wie uns scheint – auf fehlender Sachkenntnis bezüglich der Regelung der psychologischen Psychotherapie in den öffentlich-rechtlichen Institutionen des Kantons Zürich.


Beschwerde beim Bundesgericht
Wir sind nicht bereit, das Urteil in dieser Form zu akzeptieren und haben beschlossen, auch nach Rücksprache mit der FSP, Beschwerde beim Bundesgericht einzureichen. Dies haben wir Mitte Juni 2019 gemacht. Die Beurteilung der Chancen für ein Urteil zu unseren Gunsten ist sehr schwierig abzuschätzen. Mit dem Urteil des Bundesgerichts wird nicht vor 2020 zu rechnen sein.