ZÜPP

Unzufrieden
mit einer psychologischen Dienstleistung?

Unser Ziel ist es, die Bevölkerung vor missbräuchlicher Anwendung psychologischer Dienstleistungen, inklusive der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, zu schützen (Artikel 5 der ZüPP-Statuten). Das am 1. April 2013 in Kraft getretene Psychologieberufegesetz (PsyG) legt die für Psycholog(inn)en notwendigen Abschlüsse und andere wichtige Voraussetzungen zur Berufsausübung fest.

Sollten Sie Zweifel haben, ob eine Person, die psychologische Dienstleistungen anbietet, dafür ausreichend qualifiziert ist, zögern Sie nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Gleiches gilt, falls Sie mit einer psychotherapeutischen Behandlung oder psychologischen Beratung unzufrieden waren.

Wir evaluieren für Sie die fachliche Qualifikation eines/einer Dienstleistenden, vermitteln Sie bei Bedarf an erfahrene Ombudspersonen eines psychologischen Fachverbandes oder veranlassen, dass sich die Ethik-Kommission der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen, FSP, mit Ihrem Problem befasst.

Alle Anfragen werden vertraulich behandelt. Von Seiten des ZüPP involvierte Personen unterliegen einer strikten Schweigepflicht.

Kontakt
Kantonalverband der Zürcher
Psychologinnen und Psychologen, ZüPP
Sonneggstrasse 26
8006 Zürich

044 350 53 52