ZÜPP

VSKZ-Mitglied werden

Die VSKZ als Sektion vom ZüPP setzt sich für die Wahrung der Interessen ihrer Sektionsmitglieder, insbesondere das gemeinsame Angehen von Berufsproblemen und die Förderung der Fortbildung im Bereich der Schulpsychologie ein.

Die Zugehörigkeit zur Sektion VSKZ setzt immer die Mitgliedschaft im ZüPP und FSP voraus. Mitglied der Sektion VSKZ können auf Gesuch folgende Personen werden:

a) Schulpsycholog(inn)en mit Masterabschluss in Psychologie (oder Gleichwertiges), die an einem öffentlichen Schulpsychologischen Dienst des Kantons Zürich tätig sind, der gemäss den Empfehlungen des Erziehungsrates für Schulpsychologische Dienste vom 26. Februar 1985 organisiert ist

b) Privat tätige Kinder- und Jugendpsycholog(inn)en, die während mindestens drei Jahren an einem öffentlichen Schulpsychologischen Dienst im Kanton Zürich tätig waren.

Über die Aufnahme weiterer Mitglieder – besonders von in öffentlichen Institutionen im Kanton Zürich tätigen Kinder- und Jugendpsychologen, die in Kontakt mit der Schule stehen – oder über strittige Fälle entscheidet die Sektionsmitgliederversammlung, sofern die Bedingungen des Art. 6 der ZüPP-Statuten erfüllt sind.

Die Anmeldung zur Sektion VSKZ erfolgt, sofern Sie noch nicht Mitglied des ZüPP sind, via ZüPP-Beitrittsformular. Gleichzeitig müssen Neumitglieder das FSP-Beitrittsformular ausfüllen und dem ZüPP schicken. Falls Sie bereits Mitglied vom ZüPP sind, können Sie sich zusätzlich für die VSKZ anmelden. Bitte schicken Sie die ausgefüllten Anmeldeunterlagen mit den erforderlichen Beilagen an die ZüPP-Geschäftsstelle.

 Die Mitgliederbeiträge setzen sich wie folgt zusammen:

VSKZ (Vergünstigungen analog zum ZüPP) ab 2024 15.-
ZüPP 225.-
FSP 470.-