ZÜPP

Angestellte Psycholog(inn)en

Psycholog(inn)en arbeiten als Angestellte sowohl in öffentlich- als auch in privat-rechtlichen Organisationen und Institutionen. Viele sind in kantonalen oder städtischen Institutionen, insbesondere im Gesundheits-, Bildungs- und Sicherheits- und Sozialbereich, andere in grossen und kleinen Unternehmen der Privatwirtschaft tätig. 

Ein grosser Teil der rund 3'000 Psycholog(inn)en im Kanton Zürich (Auskunft des Statistischen Amtes des Kantons Zürich, 2018) ist in Institutionen wie Hochschulen, Spitälern und psychiatrischen Institutionen sowie in weiteren Einrichtungen der Bildungs-, Gesundheits-, Sicherheits- und Justizdirektion angestellt. 

Ein bedeutender Teil der Zürcher Psycholog(inn)en arbeitet in der Schulpsychologie. Diese ist nicht kantonal, sondern auf Gemeinde- und Bezirksstufe organisiert. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Kantons haben sich zur VSKZ, den Vereinigten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen des Kantons Zürich, zusammengeschlossen und bilden eine eigene Sektion innerhalb des ZüPP.


Löhne

Für Angestellte des Kantons Zürich gilt das kantonale Lohnsystem, welches sowohl die selbständigen als auch die der jeweiligen Direktion unterstellten Institutionen anwenden. 

Der ZüPP setzt sich seit Jahren gegen die unfaire Einreihung der Psycholog(inn)en in die Lohnklassen und –stufen insbesondere im Gesundheitsbereich ein. In der Praxis wird die Einreihung in den verschiedenen Institutionen, aber auch innerhalb der Institutionen oft unterschiedlich angewendet. Der ZüPP reichte Ende 2014 eine Lohnklage gegen den Kanton Zürich respektive den betroffenen damaligen Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) ein, jetzt neu Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie und Teil der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK), um eine adäquate Lohneinstufung einzufordern. Nach dem Gang durch alle Instanzen hiess im 2020 das Bundesgericht die Beschwerde des ZüPP teilweise gut und wies das Verwaltungsgericht an, den Vorwurf der Lohndiskriminierung erneut zu prüfen.

Angestellte beim Kanton Zürich und seinen Institutionen

Das Salär angestellter Psycholog(inn)en ist abhängig von der Institution (kantonal, städtisch oder gemeindespezifisch), von den bisherigen Dienst- oder Erfahrungsjahren, der übertragenen Verantwortung und auch davon, ob berufliche Weiterbildungen absolviert wurden. ZüPP-Mitgliedern stehen im Mitgliederbereich Einstufungs- und Lohntabellen zum Vergleich zur Verfügung. Zudem ist eine individuelle Konsultation durch erfahrene Fachleute möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt.

Angestellte in privaten Unternehmen

Arbeitgeber legen Saläre für Psycholog(inn)en in ihren Organisationen selbstverständlich entsprechend der Situation auf dem Arbeitsmarkt fest. Für anstehende Lohnverhandlungen ist es von Vorteil, wenn Sie über Vergleichswerte verfügen. Diese können unter anderem durch das Heranziehen der kantonalen Einstufungs- und Lohntabellen gewonnen werden. Als ZüPP-Mitglied haben Sie die Möglichkeit, von einer individuellen Beratung zu profitieren. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt.


Berufliche Entwicklung, Weiterbildungs- und Fachtitel

Für angestellt tätige Psycholog(inn)en schreibt der Gesetzgeber mit Ausnahme der Psychotherapie keine Weiterbildungs- oder Fachtitel vor. Der ZüPP empfiehlt jedoch allen Berufskolleg(inn)en für die Entwicklung ihrer Karriere eine Weiterbildung mit Fachtitel anzustreben. Arbeitgeber setzen nämlich oft einen Weiterbildungs- oder Fachtitel voraus und unterstützen zum Teil auch die entsprechenden Weiterbildungen zeitlich oder auch finanziell.

Die aktuelle Situation angestellter Psycholog(inn)en ist aufgrund der eingeschränkten Karrieremöglichkeiten, insbesondere in Gesundheitseinrichtungen, unbefriedigend. Die FSP hat, angelehnt an das für Ärzte übliche Hierarchiesystem, Stellenprofile für Psycholog(inn)en im Gesundheitswesen und für Schulpsycholog(inn)en entwickelt.

 

ZüPP-Marktplatz: Arbeitsstelle finden oder ausschreiben

Aktuelle Stelleninserate für Psycholog(inn)en, Psychotherapeut(inn)en und Schulpsycholog(inn)en finden Sie zusammen mit weiteren Angeboten auf unserem Marktplatz.


Konflikte mit Arbeitgeber(inne)n

Entstehen Konflikte, können sich ZüPP-Mitglieder an die ZüPP-Geschäftsstelle wenden. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf,  Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt. Eine weitere Möglichkeit ist der Rechtsdienst der FSP oder eine kostenlose Erstkonsulation bei der ZüPP-Vertrauensanwältin.