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Die häufigsten Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Themen wie Allgemeines zu Psycholog(inn)en, Psychotherapie sowie zur Schulpsychologie. Selbstverständlich dürfen Sie sich auch gerne direkt an die Geschäftsstelle wenden.

Allgemeine Fragen

Psycholog(inn)en helfen Menschen in verschiedenen Lebenssituationen wie z.B. Beruf, Freizeit, Familie, Erziehung etc. Es handelt sich dabei meist um umrissene praktische Sachverhalte wie z.B. eine Berufswahl, ein Konflikt am Arbeitsplatz etc., aber auch um Probleme, welche als belastend oder als persönliche Krise erlebt werden. Psycholog(inn)en bieten Handlungs- und Entscheidungshilfen in solchen Lebenssituationen. Dafür spezialisieren sich Psycholog(inn)en in Fachgebieten.

Psycholog(inn)en mit einer Weiterbildung in Psychotherapie sind in der Lage, psychische Störungen oder körperlich bedingte Krankheiten mit belastenden psychischen Auswirkungen erfolgreich zu behandeln beziehungsweise können diese entscheidend beeinflussen. Psychotherapie wird auch von Fachärzt(inn)en für Psychiatrie und Psychotherapie angeboten.

Es ist wichtig, zwischen Psycholog(inn)en, psychologischen Psychotherapeut(inn)en und Psychiater(inn)en zu unterscheiden:

  • Psycholog(inn)en haben ein Hochschulstudium in Psychologie auf Masterstufe und darüber hinaus sehr oft eine fachpsychologische Weiterbildung abgeschlossen. Die Berufsfelder von Psycholog(inn)en sind sehr breit. Sie arbeiten nicht nur im Gesundheitsbereich, sondern in Unternehmen und Organisationen (Marktforschung, Werbe-, Organisationspsychologie, Berufsberatung etc.), in der Lehre und Forschung, an Hochschulen, in der Verwaltung etc.
  • Psychologische Psychotherapeut(inn)en sind Psycholog(inn)en mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel in Psychotherapie. Sie sind wie Psychiater(innen) für die Behandlung von psychischen Störungen zugelassen.
  • Psychiater verfügen über ein abgeschlossenes Medizinstudium mit einer Facharztausbildung Psychiatrie und Psychotherapie. Psychiater sind als Ärzte sowohl in medizinischen Behandlungsmethoden (medikamentöse Therapien, etc.), als auch in Psychotherapie ausgebildet. In Zusammenarbeit mit Ärzten verordnen heute vermehrt auch Psycholog(inn)en Medikamente.

Für psychologische Abklärungen und Beratungen in verschiedenen Lebens- und Berufsbereichen kommen Psycholog(inn)en mit einer entsprechenden Weiterbildung in Frage (zum Beispiel Schulpsychologie, Berufs- und Laufbahnberatung, Personalrekutierung, verkehrspsychologische Abklärungen).

Zur Behandlung psychischer Störungen oder Beeinträchtigungen sind sowohl Psycholog(inn)en mit einer Weiterbildung in Psychotherapie als auch Psychiater(innen) befähigt.

Hinweis: Psychotherapeutische Leistungen von psychologischen Psychotherapeut(inn)en werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, wenn eine Anordnung vorliegt, die von Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin (d.h. Hausärztinnen und Hausärzte), für psychosomatische Medizin sowie Psychiaterinnen und Psychiater für 15 Stunden, inklusive einer Verlängerung um 15 Stunden ausgestellt werden können.

Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen, bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können einmalig für maximal 10 Sitzungen durch jede Person mit einem Facharzttitel – aus allen medizinischen Fachrichtungen – angeordnet werden.

Als Psychologe oder Psychologin darf sich in der Schweiz nur bezeichnen, wer ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie auf Masterstufe absolviert hat oder über einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss verfügt. Ein zusätzliches Qualitätsmerkmal ist es, wenn jemand einen eidgenössisch anerkannten psychologischen Weiterbildungstitel oder den Berufsverbandsfachtitel "Psychologe/Psychologin FSP" oder "Fachpsychologe/Fachpsychologin FSP" besitzt.

Achtung! Wer psychologische Beratungen oder psychologische Konsultationen anbietet, ohne sich als Psychologe oder Psychologin zu bezeichnen, verfügt wahrscheinlich nicht über o.g. Abschluss. Nur die Berufsbezeichnung Psychologe/Psychologin ist gesetzlich geschützt.

Fragen zur Psychotherapie

Bei einer psychologischen Beratung wird in der Regel ein klar umrissener Sachverhalt bearbeitet (siehe allgemeine Fragen). Eine psychologische Beratung ist zeitlich befristet und dauert bis zu zehn Sitzungen.

Psychotherapie ist bei psychischen Störungen mit Krankheitswert angezeigt und dauert länger. In schwierigen persönlichen Situationen können Gespräche mit verständnisvollen Mitmenschen eine ergänzende Stütze zu einer psychologischen Beratung oder einer psychotherapeutischen Behandlung sein. Sie vermögen diese jedoch nicht zu ersetzen.

Mit dem ZüPP-PsyFinder finden Sie einfach und unkompliziert Psycholog(inn)en oder Psychotherapeut(inn)en, die Sie unterstützen können. Alle sind Mitglied des Kantonalverbands der Zürcher Psycholog(inn)en ZüPP und der Föderation Schweizer Psycholog(inn)en FSP. Gute Quellen für das Finden einer geeigneten Fachperson sind zudem Haus- und Vertrauensärzte oder persönliche Empfehlungen. Die Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, ZGPP, führt auch ein Online-Verzeichnis für eine Therapievermittlung.

Die Dauer ist je nach Schweregrad der Störung und der psychotherapeutischen Methode unterschiedlich. Es gibt Kurzzeittherapien (bis zu 25 Std.), mittellange (bis 80 Std.) und Langzeittherapien (über 80 Std.). Die Dauer einer Psychotherapie orientiert sich an den Fortschritten in der Behandlung. Nicht behandelte oder unsachgemäss behandelte psychische Störungen können zu chronischen, sich verstärkenden psychischen Leiden und zusätzlichen körperlichen Erkrankungen führen.

Kontaktieren Sie die Fachperson bitte auf direktem Weg. Falls Sie keinen Termin bekommen können, bitten Sie um eine Empfehlung für einen Kollegen oder Kollegin oder wenden sich an die ZüPP-Geschäftsstelle für weitere Empfehlungen.

Grundversicherung

Psychotherapeutische Leistungen von psychologischen Psychotherapeut(inn)en werden von der Grundversicherung der Krankenkassen übernommen, wenn eine Anordnung vorliegt, die von Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin (d.h. Hausärztinnen und Hausärzte), für psychosomatische Medizin sowie Psychiaterinnen und Psychiater für 15 Stunden, inklusive einer Verlängerung um 15 Stunden ausgestellt werden können.

Kriseninterventionen oder Kurztherapien für Patientinnen und Patienten mit schweren Erkrankungen, bei Neudiagnose oder bei einer lebensbedrohlichen Situation können einmalig für maximal 10 Sitzungen durch jede Person mit einem Facharzttitel – aus allen medizinischen Fachrichtungen – angeordnet werden.

Zusatzversicherung
Mit der Einführung des Anordnungsmodells im Juli 2022 haben viele Zusatzversicherungen die Bedingungen zur Kostenbeteilung an Psychotherapien angepasst, da die Kosten von der Grundversicherung übernommen werden. Es gibt auch Krankenkassen, die psychologische Beratungen als präventive Massnahmen übernehmen. Es empfiehlt sich, im Vorfeld mit der Krankenkasse zu klären, in welchem Umfang die Therapie- oder Beratungskosten von der Zusatzversicherung übernommen werden.

Unbedingt den Psychotherapeuten darauf ansprechen und für sich selbst, wenn sich nichts ändert, zeitnah einen Abschlusstermin setzen und eine neue Fachperson suchen. 

Diese Frage ist schwierig zu beantworten, da sie ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren wie Problem, Persönlichkeit des Klienten, Psychotherapeut, Zielvorstellungen und Therapierichtung etc. betrifft. Wissenschaftliche Studien haben in den vergangenen Jahren untersucht, welche Therapieformen für welche Störungsbilder geeignet sind:

  • kognitiv-verhaltenstherapeutische Methoden für Ängste, Phobien, Zwänge, Depressionen und Bewältigung problematischer Situationen
  • tiefenpsychologische Psychotherapie, z.B. Psychoanalyse für vertiefte Auseinandersetzung mit der eigenen Persönlichkeit und unterdrückte Lebensaspekte
  • humanistische Therapie, z.B. Gesprächs- oder Gestalttherapie für Zugang zu den eigenen Emotionen bzw. wer Mühe hat, seine Gefühle auszudrücken
  • Paartherapie für Paar- und Beziehungsprobleme
  • systemische Psychotherapie, Gruppentherapie für soziale Schwierigkeiten

Ziel jeder Psychotherapie ist die Befreiung von bzw. eine deutliche Reduktion der lebensbeeinträchtigenden Symptome einer psychischen Störung. Daher bedeutet Psychotherapie immer Arbeit an sich selbst und Auseinandersetzung mit den Faktoren, welche psychisches Leiden verursachen. Der Psychotherapeut oder die Psychotherapeutin steuert diesen Prozess unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Befindlichkeit. Durch eine erfolgreiche Psychotherapie eröffnen sich neue Möglichkeiten im eigenen Erleben und Handeln. Des Weiteren ermöglicht die Psychotherapie, kommende psychische Krisen besser und, im Idealfall, ohne professionelle Hilfe zu bewältigen. Die Wirksamkeit von Psychotherapien ist wissenschaftlich erwiesen und anerkannt.

Auf jeden Fall, gerade Angehörige leiden oft unter den Folgen der Krankheit und Beeinträchtigungen der Patienten. Für Angehörige kann es daher eine grosse Erleichterung sein, sich einer Selbsthilfegruppe für betroffene Angehörige anzuschliessen. Selbsthilfegruppen zu einzelnen Themen finden Sie zum Beispiel unter www.selbsthilfecenter.ch.

Fragen zur Schulpsychologie

Der Schulpsychologische Dienst ist offen zugänglich für Lehrpersonen, Eltern, Kinder, Jugendliche, für Fachpersonen aus der schulischen Förderung, für Behörden und für Fachstellen. Jeder der Genannten darf sich an den Schulpsychologischen Dienst wenden.

Der schulpsychologische Dienst unterstützt die Kinder und Jugendlichen in ihrer altersgemässen und persönlichen Entwicklung. Er berät und kann helfende Massnahmen empfehlen. Dabei werden Anliegen, Probleme und Konflikte geklärt und Lösungswege mit den beteiligten Personen gesucht. Dazu gehören:

  • Beratung der Schüler(inn)en, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitungen und Behörden
  • Abklärung und Diagnostik der schulischen Situationen von Schüler(inn)en
  • Unterstützung der Behörden für Entscheide über Sonderschulungen
  • Förderung und Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten

Die Beratung ist individuell und passt sich den Bedürfnissen der zu Beratenden an. Dies wird bei der ersten Kontaktaufnahme besprochen und geklärt.

Nein, die schulpsychologischen Dienste sind regional organisiert und somit wohnortsabhängig.

Schulpsychologische Beratungen sind unentgeltlich.

Nein, für alle Schulpsycholog(inn)en gilt, wie für alle Psycholog(inn)en, die Schweigepflicht. Die Entbindung davon kann nur durch die Betroffenen selbst erfolgen.