ZÜPP

Hochschulabschlüsse, Weiterbildungs- und Fachtitel

Geschützte Berufsbezeichnung Psychologe/-in

Laut Psychologieberufegesetz (PsyG) dürfen sich in der Schweiz nur Personen als Psychologe oder Psychologin bezeichnen, die ein Hochschulstudium auf Masterstufe in Psychologie abgeschlossen haben.

Inhaber(innen) eines ausländischen Hochschulabschlusses in Psychologie müssen diesen als gleichwertig gegenüber dem entsprechenden schweizerischen Abschluss anerkennen lassen, um geschäftlich die geschützte Bezeichnung Psychologe oder Psychologin verwenden zu dürfen. Über die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse und Weiterbildungstitel befindet die Psychologieberufekommission (PsyKo) des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung. Die Kosten für die Anerkennung ausländischer Psychologieabschlüsse betragen gemäss Psychologieverordnung PsyV, Anhang 1, rund 600 bis 1'200 Franken. Weiterführende Informationen und notwendige Formulare finden Sie hier.

Ein anerkannter Hochschulabschluss in Psychologie (Master, Lizentiat) ist auch Voraussetzung für die Zulassung zu einem von Bund oder FSP anerkannten Weiterbildungsgang, der zu einem Weiterbildungs- oder Fachtitel führt. Auch für die ordentliche ZüPP-Mitgliedschaft sowie die damit verbundene Mitgliedschaft bei der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) als Dachverband wird dieser vorausgesetzt.

FSP-Mitglieder zeichnen sich durch eine hohe berufliche Qualifizierung aus. Um diesen Standard zu halten besteht für alle Mitglieder die Verpflichtung zu kontinuierlicher beruflicher Fortbildung, die auch dokumentiert werden muss. Ebenfalls gefordert ist die Einhaltung der Berufsordnung der FSP.

Geschützte Berufsbezeichnung Psychotherapeut/-in

Laut PsyG Art. 5-10 dürfen in der Schweiz nur Personen die Berufsbezeichnung Psychotherapeut(in) führen, die nach dem Hochschulstudium auf Masterstufe in Psychologie eine eidgenössisch anerkannte Weiterbildung in Psychotherapie absolviert haben. Auch die bis und mit März 2018 erworbenen Psychotherapiefachtitel von FSP, SBAP und ASP gelten als eidgenössisch anerkannt (PsyG, Art. 49). Der FSP-Fachtitel für die selbstständige Tätigkeit als Psychotherapeut(in) gesetzlich nicht vorausgesetzt.  Er ist jedoch ein wichtiges Qualitätslabel mit der Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung und Einhaltung der FSP-Berufsordnung. Die kontinuierliche Fortbildung ist für selbstständig tätige Psychotherapeut(inn)en eine gesetzliche Anforderung. Der FSP-Fachtitel Psychotherapie bietet die Möglichkeit, die Erfüllung dieser Anforderung zu dokumentieren und einzuhalten.

Über die Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse und Weiterbildungstitel befindet die Psychologieberufekommission (PsyKo) des Bundesamts für Gesundheit (BAG). Es handelt sich immer um eine Einzelfallprüfung.

Eidgenössische Weiterbildungstitel

Die eigenössischen Weiterbildungstitel ergänzen seit 2013 die bereits bestehenden Berufsverbandsfachtitel bzw. lösen diese teilweise ab. Sie kommen vor allem in den gesundheitsrelevanten psychologischen Fachgebieten zur Anwendung. Das Psychologieberufegesetz beschreibt die Ziele und Anforderungen an die eidgenössischen Titel (PsyG, Art. 5-10).

Folgende psychologische Weiterbildungstitel werden vom Bund zurzeit vergeben:

  • Psychotherapie
  • Kinder- und Jugendpsychologie (in Planung, zurzeit nur FSP-Fachtitel)
  • klinische Psychologie (in Planung, zurzeit nur FSP-Fachtitel)
  • Neuropsychologie (in Planung, zurzeit nur FSP-Fachtitel)
  • Gesundheitspsychologie (in Planung, zurzeit nur FSP-Fachtitel)

Erhältlich ist aktuell jedoch erst der eidgenössische Weiterbildungstitel in Psychotherapie. Die aufgeführten vier weiteren Titel sollen in Zukunft erworben werden können bzw. sobald entsprechende Weiterbildungsgänge vom Bund erkannt sein werden. 

Eidgenössische Weiterbildungstitel sind ein Ausweis für die erworbenen fachlichen Kompetenzen, inkl. Berufserfahrungen, die zur eigenverantwortlichen Tätigkeit in einem Fachgebiet befähigen. Sie erhöhen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und in der beruflichen Entwicklung. Der ZüPP empfiehlt deshalb in allen psychologischen Fachgebieten den Erwerb eines entsprechenden Weiterbildungs- bzw. Fachtitels. Bis zur definitiven Einführung der einzelnen Titel des Bundes empfiehlt der ZüPP den Erwerb der bestehenden gleichwertigen FSP-Fachtitel. Die FSP-Fachtitel bieten mit dem Qualitätslabel FSP zudem einen ergänzenden Mehrwert zum Bundestitel.

Für eine privatwirtschaftliche Ausübung der psychologischen Psychotherapie im Kanton Zürich ist die eidgenössische Anerkennung als Psychotherapeut(in) Voraussetzung (PPsyV, Art. 1 und 9).

FSP-Fachtitel, Zusatzqualifikationen

Die Fachtitel der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) bescheinigen wie die eidgenössischen Weiterbildungstitel die Kompetenz zur eigenverantwortlichen Tätigkeit im entsprechenden Fachgebiet. Die Weiterbildungs- und Fachtitel von Bund uns FSP gelten zurzeit als gleichwertig. Sie ergänzen die eidgenössischen Titel, die sich auf gesundheitsrelevante psychologische Fachgebiete beschränken. FSP-Fachtitel sind privatrechtlich geschützt und ein Qualitätslabel mit der Verpflichtung zu kontinuierlicher Fortbildung und Einhaltung der FSP-Berufsordnung.

Für den Erwerb der Fachtitel sind die FSP-Mitgliedschaft und der erfolgreiche Abschluss einer FSP-anerkannten Weiterbildung notwendig.

Ergänzend zum Bund verleiht die FSP in folgenden weiteren psychologischen Fachgebieten Fachtitel:

  • Coaching-Psychologie
  • Laufbahn- und Personalpsychologie
  • Rechtspsychologie
  • Sportpsychologie
  • Verkehrspsychologie

Ergänzt werden diese Fachtitel durch Zusatzqualifikationen der FSP, deren Erwerb weniger aufwendig ist, zum Beispiel auf dem Gebiet der Notfallpsychologie oder Opferhilfe.

Der ZüPP empfiehlt seinen Mitgliedern, bei einer Tätigkeit auf einem Fachgebiet den entsprechenden Fachtitel und eventuell mögliche Zusatzqualifikationen berufsbegleitend zu erwerben. Klären Sie die Konditionen und eventuelle zeitliche und finanzielle Unterstützung durch Ihren Arbeitgeber ab.