ZÜPP

Anordnungsmodell - Juni 2020

Vorarbeiten zu den Tarifen für das Anordnungsmodell

Wie die FSP in ihrem Newsletter vom 4. Juni 2020 informierte, laufen die Konsultationen zur Einführung des Anordnungsmodells nach den Verzögerungen durch die Coronakrise weiter. Auch gegenüber dem ZüPP hat sich BAG-Vizedirektor Thomas Christen in seinem Antwortschreiben "Psychotherapeutische Versorgung während der COVID-19-Pandemie" am 11. Mai 2020 diesbezüglich positiv geäussert. Er betonte, dass sich der Bundesrat der Wichtigkeit der psychischen Versorgung bewusst ist und die Arbeiten zum Anordnungsmodell rasch voranbringen will. 

Neben den geplanten Verhandlungen ist die FSP bereits an Vorarbeiten für den Tarif, der mit dem Anordnungsmodell zur Anwendung kommen soll. Im Psychoscope 3/2020 hat die FSP dazu ein aufschlussreiches Interview mit Pius Gyger publiziert. Pius Gyger ist selbständiger Gesundheitsökonom und begleitet die Tarifverhandlungen mit den Krankenversicherern, die von der FSP mit den Partnerverbänden ASP und SBAP geführt werden. Für den neuen Tarif muss einerseits geklärt werden, wer genau die Tarifpartner sind, so zum Beispiel ob auch die Spitäler einbezogen werden sollen. Andererseits gibt es technische Aspekte wie die Methodik der Kostenherleitung sowie administrative Fragen rund um die Rechnungsstellung. Mit dem Anordnungsmodell braucht es auf jeden Fall einen neuen Tarif für Psychotherapeut(inn)en mit eigener Praxis, da sie neu zu Leistungserbringenden gemäss Krankenversicherungsgesetz werden. Da sie nicht Ärzte sind, können sie nicht mit Arzttarifen abrechnen. Gemäss Pius Gyger sollte es jedoch weiterhin möglich sein, dass Psychotherapeut(inn)en bei Ärztinnen und Ärzten angestellt sind und sich dort nur die Form der Rechnungsstellung ändert.