ZÜPP

Psychiatrie im Kanton Zürich - Juni 2020

Lange Wartezeiten bei der stationären Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich

Der Zürcher Regierungsrat publizierte am 4. Juni 2020 seine Antwort auf die Anfrage der Kantonsräte Jeannette Büsser (GP), Claudio Schmid (SVP) und Andreas Daurù (SP) bezüglich der stationären psychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Kanton Zürich. Bekannt war bereits, dass Wartezeiten bestehen, aber nicht wie lange diese sind, in welchem Umfang Betten verfügbar sind oder Jugendliche auch auf Erwachsenenstationen untergebracht werden müssen. Die Gesundheitsdirektion hat dafür bei der Psychiatrischen Universitätsklinik (PUK) und der Integrierten Psychiatrie Winterthur (ipw) entsprechende Informationen eingeholt. Dem Kanton Zürich stehen insgesamt 211 Betten für die Kinder- und Jugendpsychiatrie zur Verfügung, davon 119 mit Standort im Kanton Zürich. Beim Grossteil der Institutionen beträgt die Auslastung über 80%, an der PUK mit 61 Betten und der ipw mit 22 Betten sogar 97%. Beide Institutionen haben durchschnittliche Wartezeiten von mehreren Wochen. Je nach Dringlichkeit können diese zwischen zwei Tagen bis drei Monaten betragen. Zur Aufnahme von Notfällen sind die Spitäler verpflichtet, deshalb müssen bei Kapazitätsengpässen ältere Jugendliche bei der PUK im Schnitt 5.2 Tage in der Erwachsenenpsychiatrie verbringen. 

Sowohl die PUK wie die ipw haben ihr Angebot für Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren ausgebaut. Für die Gesundheitsdirektion ist gemäss dem Regierungsratsbeschluss die weitere Verbesserung der Versorgungssituation ein Schwerpunktthema, denn es wird mit einer weiteren Zunahme des stationären Bedarfs gerechnet. Gemäss dem Regierungsratsziel für 2019-2023 soll jedoch vor allem auch die ambulante Versorgung in der Psychiatrie gefördert werden. Für die spitalambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen gehören neben Ambulatorien und Tageskliniken auch spezialisierte Angebote wie Home Treatment und Multisystemische Therapien.

Der ZüPP-Vorstand hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich vertieft mit dem Regierungsratsziel zur Förderung ambulanter Angebote in der Psychiatrie befassen wird. Die begrüssenswerte Stossrichtung, die auch für das Anordnungsmodell spricht, darf jedoch nicht allein aus Kostengründen vorangetrieben werden.