ZÜPP

Berufspolitik - März 2022

Aktivitäten des ZüPP zum Anordnungsmodell

Wie bereits berichtet, kümmert sich eine Arbeitsgruppe des ZüPP um die Umsetzung des Anordnungsmodells im Kanton Zürich. Im Zentrum steht eine bessere Vernetzung mit den relevanten Berufsgruppen und Gremien im Kanton Zürich. Gerne weisen wir auch auf die ZüPP-Generalversammlung am 19. Mai 2022 im Volkshaus hin, an der die FSP und der ZüPP über den Zwischenstand informieren werden. 

Kontakt mit Haus- und Kinderärzt(inn)en im Kanton Zürich

Der ZüPP hat mit dem Berufsverband mfe der Haus- und Kinderärzt(inn)en im Kanton Zürich Kontakt aufgenommen, um die Zusammenarbeit zu stärken. Das ZüPP-Co-Präsidium kann nun anfangs April dem mfe-Vorstand das Anordnungsmodell vorstellen und im internen Newsletter die wichtigsten Informationen allen Haus- und Kinderärzt(inn)en im Kanton Zürich zukommen lassen. Für die Patien(inn)en in den Arztpraxen möchte der ZüPP einen einfachen Flyer mit Informationen für die Suche nach geeigneten Psychotherapeut(inn)en mithilfe des PsyFinders erstellen.

Kontakt mit den Psychiater(inne)n im Kanton Zürich

Der ZüPP hat sich kürzlich zum zweiten Mal mit der Vereinigung der Fachärzte für Kinder- und Jugend-Psychiatrie und -Psychotherapie im Kanton Zürich (ZGKJPP) getroffen. Diskutiert wurde dabei einerseits die Umsetzung des Anordnungsmodells, aber auch verschiedene Aspekte zur Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen, zu der der ZüPP eine spezifische Arbeitsgruppe eingesetzt hat. Nächstens wird der ZüPP zudem den Austausch mit der Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) fortführen.

Anordnungsmodell in den Regionalen Psychiatriekommissionen

An der Sitzung der Regionalen Psychiatriekommission Zürich im Januar 2022 konnte die ZüPP-Co-Präsidentin Tiziana Perini gemeinsam mit Katharina Lötscher, Psychiaterin und Vorstandsmitglied der ZGPP, das Anordnungsmodell vorstellen. Der ZüPP traf sich zudem wiederum mit den Psychotherapie-Vertretungen in der RPK Nord, RPK Zürich Oberland und RPK Horgen-Affoltern. Geplant ist eine intensivere Zusammenarbeit sowie die Vorstellung des Anordnungsmodels in allen regionalen RPK-Sitzungen durch den ZüPP.

Information zur Diskussion der Zulassungsbeschränkung

Am 6. Dezember 2021 hat der Ständerat – nach der Zustimmung des Nationalrats am 23.9.2021 – den Bundesrat beauftragt, im Krankenversicherungsgesetz (KVG) den Kantonen die Möglichkeit zu geben, das Leistungsangebot von psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen zu steuern, analog wie das heute bei den Ärzten und Ärztinnen bereits möglich ist. Es ist davon auszugehen, dass diese Gesetzesänderung vorgenommen wird. Ob und wann im Kanton Zürich im Anschluss daran eine Zulassungsbeschränkung erlassen würde, ist aus Sicht des ZüPP völlig offen. Zurzeit plant der Kanton Zürich einen Ausbau der psychiatrischen Versorgung und eine Stärkung des ambulanten Angebots. Es wäre vollkommen verfrüht, vor den ersten Erfahrungswerten mit der Umsetzung des Anordnungsmodells, die Zulassung bereits zu beschränken. Für den ZüPP wird es jedoch sehr wichtig sein, den Kontakt mit der Versorgungsplanung der Gesundheitsdirektion sowie den Regionalen Psychiatriekommissionen des Kantons Zürich zu pflegen.