ZÜPP

Berufspolitik - Juli 2022

Stärkere Präsenz im Kanton Zürich dank Anordnungsmodell

Wir hoffen sehr, dass die Stellungnahmen der FSP, des ZüPP und der betroffenen Kliniken im Kanton Zürich sowie die zahlreichen Briefe unserer Mitglieder an Regierungsrätin Natalie Rickli dazu führen werden, dass der Kanton Zürich den provisorischen Arbeitstarif für psychologische Psychotherapie in der Höhe des verhandelten Tarifvertrags mit 2.58 Franken pro Minute für alle Krankenkassen rückwirkend per 1. Juli 2022 festlegen wird. Gemäss Auskunft der zuständigen Stelle im Kanton Zürich wird ein Regierungsratsentscheid noch vor den Sommerferien angestrebt. Die Gesundheitsdirektion wird uns den Beschluss umgehend mitteilen, damit wir unsere Mitglieder informieren können. Die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich hat uns jedenfalls gebeten, ihren Antwortbrief auf die zahlreichen Zuschriften an Regierungsrätin Rickli vom 20. Juni 2022 an unsere Mitglieder weiterzuleiten.

Der ZüPP konnte sich in den letzten Wochen auch in den Abteilungen Bewilligungen und Recht als kompetenter Berufsverband einbringen. Die entsprechenden Stellen verdankten wiederholt die Hilfestellungen, die wir unseren Mitgliedern mit dem Newsletter zukommen lassen und auf unserer Webseite publizieren.

Verzögerte OKP-Zulassung im Kanton Zürich

Unbefriedigend und mit grossen Verzögerungen verlief bisher der OKP-Zulassungsprozess im Kanton Zürich. Zu unserem Befragungszeitpunkt am 20. Juni 2022 hatten erst 17% der rund 260 Antwortenden eine Zulassung erhalten, obschon 80% den Antrag bereits Ende März oder im April eingereicht haben. Der ZüPP wandte sich mit diesem Notstand an Yvonne Padrutt, Leiterin der Abteilung Bewilligungen und Aufsicht. In ihrer umgehenden Antwort versicherte sie dem ZüPP, dass sie sich der Dringlichkeit und Konsequenz nicht rechtzeitig zugestellter Zulassungen bewusst ist. Ihre Abteilung arbeitet mit Hochdruck an den inzwischen über 1000 Gesuchen, die bei ihnen eingetroffen sind. Das Amt für Gesundheit des Kantons Zürich informierte uns mit ihrem Schreiben vom 24. Juni 2022 über die getroffenen Massnahmen.

Der ZüPP plant im August 2022 eine weitere Umfrage bei seinen Mitgliedern, um mehr über Ablehnungsgründe von OKP-Anträgen sowie die geplanten Abrechnungsmethoden zu erfahren.

Vernetzung und Informationsangebote für Ärzte und Ärztinnen

Der ZüPP wird im Juli die Mitglieder des Berufsverband mfe der Haus- und Kinderärzt(inn)en im Kanton Zürich über das Anordnungsmodell und die vorgesehenen Abläufe für die Verlängerung nach 2x15 Psychotherapiesitzungen informieren können. Dabei erhalten sie auch die Anordnungsformulare. Die Ärztinnen und Ärzte können zudem bei uns PsyFinder-Visitenkarten bestellen, die sie in ihren Praxen an Patient(inn)en für die Suche nach geeigneten Psychotherapeut(inn)en abgeben können. 

Nach der bereits erfolgten Präsentation des Anordnungsmodells in der Regionalen Psychiatriekommission Zürich im Januar 2022 konnte kürzlich die ZüPP-Co-Präsidentin Tiziana Perini gemeinsam mit Katharina Lötscher, Psychiaterin und Vorstandsmitglied der ZGPP, das Anordnungsmodell bei AZUL (Ärzte des Zürcher Unterlandes) rund 60 Teilnehmenden vorstellen. Dabei hat der neue ärztliche Leiter der ipw, Benjamin Dubno, in Aussicht gestellt, dass die ipw nach Bedarf auch entsprechende Berichte nach 30 Therapiestunden ausstellen werde. Diesbezüglich steht Tiziana Perini auch mit der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich in Kontakt. 

Weitere Präsentationen des Anordnungsmodells sind unter anderem bereits bei der RPK Nord geplant. Der ZüPP möchte zudem die Informationen über das Anordnungsmodell auch bei Ärztinnen und Ärzten verbreiten, die Kriseninterventionen und Kurztherapien von maximal 10 Sitzungen anordnen können. Das scheint zurzeit noch wenig bekannt zu sein.