ZÜPP

Anordnungsmodell - März 2023

Ablauf für die Fortsetzung der Psychotherapie nach 30 Sitzungen

Zahlreiche Behandlungen von Patient(inn)en nähern sich in nächster Zeit dem Maximum von 30 Sitzungen, welche von den Krankenkassen ohne Kostengutsprachen übernommen werden. 

Für die Fortführung der Behandlung nach 30 Sitzungen ist von den Fachverbänden folgender Ablauf vorgesehen, den wir mit Empfehlungen seitens ZüPP ergänzt haben: 

  • Ab der 26. Sitzung erstellen die psychologischen Psychotherapeut(inn)en im Formular «Antrag zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Sitzung» (siehe unten) einen Bericht für die anordnenden Ärztinnen und Ärzte und informieren sie über die Notwendigkeit der Verlängerung oder den Antrag auf Kostengutsprache bei den Vertrauensärzt(inn)en der Krankenversicherer.
  • ZüPP-Empfehlung: Je nach Fallkonstellation und Intensität der Behandlung ist es notwendig, den Bericht seitens Psychotherapeut(in) bereits nach 20-23 Sitzungen zu erstellen, um eine nahtlose Behandlung gewährleisten zu können. Der Bericht sollte sich zudem auf die zur Fortsetzung wesentlichen Punkte beschränken.

    Der/die Patient(in) sollte zu diesem Zeitpunkt über die geplanten Schritte zur Fortsetzung der Therapie nach 30 Sitzungen informiert werden, d.h. Bericht, Fallbeurteilung und Kostengutsprache durch die Krankenkasse. 

  • Auf Basis des Berichts der psychologischen Psychotherapeutin oder -therapeuten ist eine Beurteilung eines Facharztes für Psychiatrie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie nötig (die auch aufgrund eines reinen Aktenstudiums erfolgen kann). Für Psychotherapien, die durch Fachärzte und Fachärztinnen für Psychiatrie und Psychotherapie oder für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie oder mit einem interdisziplinären Schwerpunkttitel Psychosomatische und Psychosoziale Medizin SAPPM angeordnet wurden, ist keine zusätzliche Fallbeurteilung notwendig (vgl. BAG-FAQ, Punkt 2 unten).
  • ZüPP-Empfehlung: Grundsätzlich ist die/der anordnende Ärztin/Arzt für die Suche nach einem Psychiater oder einer Psychiaterin zuständig. Häufig erfolgt dies jedoch in enger Zusammenarbeit mit der/dem behandelnden Psychotherapeutin/-en. Hilfreich sind dabei die vom ZüPP zusammengestellten Anlaufstellen, falls noch kein Kontakt zu einem/einer fallbeurteilenden Psychiater(in) besteht. 
  • Das Formular mit dem Antrag zur Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie nach der 30. Sitzung wird vom anordnenden Arzt oder Ärztin an den Krankenversicherer zuhanden des Vertrauensarztes oder Vertrauensärztin der Krankenkasse weitergeleitet. Die/der Vertrauensärztin/-arzt überprüft den Antrag und stellt der Versicherung einen eigenen Antrag, ob und für welche Dauer die Psychotherapie zu Lasten der Versicherung fortgesetzt werden kann. 
  • Die Versicherung muss die Patientin/den Patienten und die/der erstanordnende Ärztin/Arzt innert 15 Tagen nach Antragseingang beim Vertrauensarzt über den Entscheid betreffend Fortsetzung der psychologischen Psychotherapie informieren.
  • ZüPP-Empfehlung: Es kann sein, dass die behandelnden Psychotherapeut(inn)en nicht direkt über die Kostengutsprache informiert werden. Spätestens an der 30. Sitzung sollte der Zwischenstand bezüglich der Kostengutsprache deshalb mit den Patient(inn)en besprochen werden. Liegt dann noch keine Kostengutsprache vor, müssten die nachfolgenden Behandlungskosten von den Patient(inn)en übernommen werden können. Falls dies nicht möglich ist, sind die anordnenden Ärzt(inn)en die ersten Ansprechpersonen für die behandelnden Psychotherapeut(inn)en.

Die FSP hat ein hilfreiches Dokument entwickelt, das den Prozess zur Fortsetzung der Psychotherapie illustriert. Zudem stehen Berichtsvorlagen in Word- und PDF-Format zur Verfügung:

Es wird sich in den nächsten Monaten zeigen, ob dieser vom Bundesrat vorgesehene Prozess funktioniert - insbesondere hinsichtlich den erforderlichen Kapazitäten seitens Psychiater(inn)en und Hausärzt(inn)en. Die FSP hat eine Meldeplattform eingerichtet und wir bitten alle Mitglieder, problematische Fälle dort zu erfassen, damit entsprechende Daten gesammelt werden können.

Zu den Kapazitäten im Kanton Zürich für die Fallbeurteilungen und den vorgesehenen Prozessen wird der ZüPP im Verlauf des Sommers eine eigene Umfrage bei seinen Mitgliedern durchführen. Die Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) ist auch interessiert, seine Mitglieder zu befragen. Der ZüPP klärt noch, ob auch der Berufsverband mfe der Haus- und Kinderärzt(inn)en im Kanton Zürich eine Befragung durchführen würde.