ZÜPP

Berufspraxis - März 2024

Suizidprävention im Kanton Zürich: Umfrage und aktualisierte Empfehlungen

Der ZüPP arbeitet seit 2017 in einer Arbeitsgruppe im kantonalen Schwerpunktprogramm zur Suizidprävention mit. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Unterprojekt «Nachsorge nach Psychiatrieaufenthalt». Patient:innen haben in den ersten Wochen nach einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik ein rund zweihundertfach erhöhtes Suizidrisiko. Während eines stationären Aufenthalts ist das Suizidrisiko von Psychiatriepatient:innen etwa 50 Mal höher als dasjenige der Normalbevölkerung. Deshalb sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere während und nach Klinikaufenthalten, eine wichtige Zielgruppe für die Suizidprävention. Vom ZüPP-Vorstand engagiert sich Bettina Schindler in diesem Teilprojekt des Schwerpunktprogramms. Neben Vertreter:innen aller grossen Kliniken des Kantons Zürich sind auch die Verbände der Hausärzt:innen und der niedergelassenen Psychiater:innen vertreten.

Vor einem Jahr führte der ZüPP eine Umfrage bei seinen Mitgliedern zum Thema Suizidprävention durch. Leider nahmen nur wenige Mitglieder (55) an der Umfrage teil, obwohl das Thema Suizidalität vermutlich auch bei unseren Mitgliedern weitverbreitet ist. Die Umfrage wurde auch bei den niedergelassenen Psychiater:innen (ZGPP) und den Kinderpsychiater:innen (ZGKJPP) durchgeführt. Es zeigte sich bei allen Befragten ein ähnliches Bild: Die Empfehlungen der Arbeitsgruppe Suizidprävention nach Psychiatrieaufenthalt sind wenig bekannt und die Rücklaufquote aller Befragungen war niedrig. Von den Beteiligten wurde aber gewünscht, dass grundsätzlich die Koordination mit den Kliniken nach Austritt verbessert werden, und dass die Initiative möglichst von den Kliniken ausgehen sollte.

Besonders wichtig für die bessere Koordination mit den Kliniken sind die sogenannten Überbrückungskonferenzen. Im Rahmen eines Konferenzgesprächs oder einer Videokonferenz treffen sich folgende Personen: Patient:in, Behandlungsteam der Klinik sowie externe Fachpersonen wie etwa Psychotherapeut:innen. Die Richtlinien für die Überbrückungskonferenzen wurden überarbeitet und stehen zur Verfügung. Wir möchten unsere psychotherapeutisch tätigen Mitglieder ermuntern, dieses Angebot zu nutzen, wenn sie Patient:innen nach einem Klinikaufenthalt behandeln.