ZÜPP

Delegierte Psychotherapie - Juni 2019

Der ZüPP erstellt eine Lohnkalkulation und einen Musterarbeitsvertrag

Für viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die delegiert arbeiten, ist die Berechnung ihres Lohns intransparent. Es werden erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Arztpraxen betreffend den vorgenommen Abzügen für Infrastruktur, Versicherungen etc. berichtet. Mitglieder gelangen im Rahmen ihrer Bewerbungsgespräche häufig mit Fragen an die ZüPP-Geschäftsstelle, welcher durchschnittliche Lohn bei einer delegierten Psychotherapietätigkeit zu erwarten sei und welche wichtigen Punkte im Arbeitsvertrag geregelt sein sollten. Die Dachorganisation der psychiatrisch-psychotherapeutisch tätigen Ärztinnen und Ärzte der Schweiz (FMPP) bzw. deren Kommission für delegierte Psychotherapie (KDP) hatte vor einigen Jahren ein einfaches Hilfsmittel in Form einer Excel-Tabelle für die Budget- und Lohnberechnung sowie einen Musterarbeitsvertrag für delegierende Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt. Beide Hilfsmittel sind jedoch unvollständig, veraltet und ermöglichen nur beschränkte Transparenz.


Aus diesem Grund entschloss sich der ZüPP-Vorstand, neben seinem Engagement für das Anordnungsmodell, selber eine Lohnkalkulation und einen Musterarbeitsvertrag zu entwickeln und beauftragte eine kleine Arbeitsgruppe von delegiert arbeitenden Psychologinnen und Psychologen. Das Projekt wurde vor kurzem erfolgreich mit einem Lohnkalkulationstool und einem Musterarbeitsvertrag abgeschlossen.

Lohnkalkulationstool
Basierend auf dem Lohnbudgetierungstool für private Kleinunternehmer des Sekretariats für Wirtschaft SECO wurde ein Lohnkalkulationstool für die delegierte Psychotherapie realisiert. Ausgehend von den budgetierten jährlichen Einnahmen aufgrund der verrechenbaren Psychotherapieleistungen können die Abzüge des Arztes inklusive Gewinnanteil kalkuliert und anschliessend Brutto- und Nettolohn der angestellten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einfach und schnell berechnet werden. Am Schluss werden die verschiedenen Abzugskomponenten übersichtlich dargestellt, einschliesslich ihres Anteils an den Einnahmen. Das Berechnungstool wurde durch die Revisionsfirma, die beim ZüPP die Revision durchführt, geprüft und für fehlerfrei befunden. Alle Abzüge sollten im Normalfall ca. 40%, beziehungsweise der Nettolohn ca. 60% der Bruttoeinnahmen des Arztes betragen. Abweichungen bis rund 10% sind durchaus möglich.

Musterarbeitsvertrag
Ebenso wurde basierend auf bestehenden Arbeitsverträgen ein Musterarbeitsvertrag mit allen wichtigen Komponenten des Arbeitsverhältnisses erstellt. Der Musterarbeitsvertrag hilft beim Vertragsabschluss den eigenen Arbeitsvertrag zum Beipiel auf Vollständigkeit zu überprüfen. Die FSP-Rechtsabteilung hat den Arbeitsvertrag juristisch geprüft.

Verfügbar auf der ZüPP-Website
Das Lohnkalkulationstool und der Musterarbeitsvertrag können auf der ZüPP-Website hier heruntergeladen werden.