Der ZüPP erstellt eine Lohnkalkulation und einen Musterarbeitsvertrag
Aus diesem Grund entschloss sich der ZüPP-Vorstand, neben seinem Engagement für das Anordnungsmodell, selber eine Lohnkalkulation und einen Musterarbeitsvertrag zu entwickeln und beauftragte eine kleine Arbeitsgruppe von delegiert arbeitenden Psychologinnen und Psychologen. Das Projekt wurde vor kurzem erfolgreich mit einem Lohnkalkulationstool und einem Musterarbeitsvertrag abgeschlossen.
Lohnkalkulationstool
Basierend auf dem Lohnbudgetierungstool für private Kleinunternehmer des Sekretariats für Wirtschaft SECO wurde ein Lohnkalkulationstool für die delegierte Psychotherapie realisiert. Ausgehend von den budgetierten jährlichen Einnahmen aufgrund der verrechenbaren Psychotherapieleistungen können die Abzüge des Arztes inklusive Gewinnanteil kalkuliert und anschliessend Brutto- und Nettolohn der angestellten Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten einfach und schnell berechnet werden. Am Schluss werden die verschiedenen Abzugskomponenten übersichtlich dargestellt, einschliesslich ihres Anteils an den Einnahmen. Das Berechnungstool wurde durch die Revisionsfirma, die beim ZüPP die Revision durchführt, geprüft und für fehlerfrei befunden. Alle Abzüge sollten im Normalfall ca. 40%, beziehungsweise der Nettolohn ca. 60% der Bruttoeinnahmen des Arztes betragen. Abweichungen bis rund 10% sind durchaus möglich.
Musterarbeitsvertrag
Ebenso wurde basierend auf bestehenden Arbeitsverträgen ein Musterarbeitsvertrag mit allen wichtigen Komponenten des Arbeitsverhältnisses erstellt. Der Musterarbeitsvertrag hilft beim Vertragsabschluss den eigenen Arbeitsvertrag zum Beipiel auf Vollständigkeit zu überprüfen. Die FSP-Rechtsabteilung hat den Arbeitsvertrag juristisch geprüft.
Verfügbar auf der ZüPP-Website
Das Lohnkalkulationstool und der Musterarbeitsvertrag können auf der ZüPP-Website hier heruntergeladen werden.