ZÜPP

Informationen zur Corona-Pandemie - 24. März 2020

Massnahmen und Empfehlungen für Psycholog(inn)en im Kanton Zürich

Die aktuelle Situation setzt zahlreiche Menschen einer viel grösseren Belastung aus, als sie sich gewohnt sind. Die Zukunft wird als ungewiss erlebt und laufend treffen zurzeit neue Negativmeldungen ein. Strategien, wie Menschen aus psychologischer Sicht mit diesen Herausforderungen umgehen sollen, sind deshalb besonders gefragt. Gerne möchten wir hier auf folgenden Artikel des FSP-Vorstandsmitglieds Sébastien Simonet hinweisen: "Wie Ihnen «Emotionale Intelligenz» hilft, die COVID-19-Krise besser zu überwinden".

Trotz voraussichtlich steigendem Bedarf für psychologische Unterstützung und Psychotherapien gibt es zurzeit viele selbständig erwerbstätige Psycholog(inn)en, die unter einem Einkommensverlust leiden, da zahlreiche Sitzungen abgesagt werden. Der ZüPP empfiehlt den Betroffenen, diese Ausfälle gut zu dokumentieren. Verschiedene Unterstützungsmassnahmen wurden vom Bundesrat und vom Regierungsrat des Kantons Zürich beschlossen, die wir untenstehend aufführen.

Durchführung von Psychotherapien und Beratungen

Die FSP informierte bereits, dass gemäss der Verordnung des Bundesrats Psycholog(inn)en und Psychotherapeut(inn)en ihre Patientinnen und Klienten weiterhin auch in der Praxis betreuen dürfen. Wir empfehlen insbesondere bei Psychotherapien, die Behandlung unbedingt weiterzuführen. Dabei sind die Hygienevorschriften und der Abstand von mindestens zwei Meter einzuhalten. Gleichzeitig kann den Patientinnen und Klienten angeboten werden, die Therapie telefonisch, per E-Mail oder per Videotelefonie durchzuführen. Insbesondere im nicht-therapeutischen Bereich ist es zurzeit ratsam, möglichst viel online, per Telefon oder per E-Mail ohne direkten persönlichen Kontakt zu arbeiten. Dies im Sinne der Empfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), wenn immer möglich zu Hause zu bleiben. Die wichtigsten Fragen zur Berufstätigkeit von Psycholog(inn)en beantwortet die FSP auf ihrer FAQ-Webseite zum Corona-Virus, die auch laufend aktualisiert wird.

Der ZüPP und die FSP haben sich nach Bekanntgabe durch den Bundesrat an die Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich gewendet, da der Kanton die Umsetzung für die Fortführung von Psychotherapien falsch formuliert hatte. Dies wurde nun angepasst. Der Kanton Zürich hat uns zudem mitgeteilt, dass es gerade in dieser Zeit wichtig ist, dass die notwendige psychologisch-psychotherapeutische Versorgung gewährleistet ist.

Der Kanton hat uns weiter über folgende Lockerung der gesundheitspolizeilichen Regelungen bei Therapie und Beratung informiert:

"Telemedizinische Konsultationen (z. B. per Skype, telefonisch, Videoübertragung) sind im Kanton Zürich eigentlich aufgrund der aktuellen Gesundheitsgesetzgebung nicht erlaubt (ausser allgemeine telefonische Auskünfte im Einzelfall oder eine telefonische Beratung eines bereits bekannten Patienten). Aufgrund der aktuellen Gefährdungslage durch das Corona-Virus erachtet es der Kanton Zürich aber als sinnvoll, physische Konsultation durch telemedizinische Sitzungen zu ersetzen. Allerdings müssen die übrigen Berufspflichten eingehalten werden können, z. B. betreffend Datenschutz, Dokumentation; vgl. Merkblatt Gesuch Berufsausübungsbewilligung psychologische Psychotherapie auf www.gd.zh.ch/psychotherapie."

Wirtschaftliche Hilfe durch den Bund und den Kanton Zürich

Eine Übersicht zu den vom Bundesrat beschlossenen Hilfsmassnahmen bietet das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO. Nützliche Informationen und Tipps stellt auch unsere Revisionsfirma Veriduna zur Verfügung.

Die ersten Massnahmen vom Bundesrat für Selbständige konzentrieren sich auf Berufsgruppen, die ihre Arbeitstätigkeit komplett einstellen mussten sowie auf Personen, die wegen fehlender Fremdbetreuung von Kindern unter 12 Jahren nicht arbeiten können oder sich wegen dem Corona-Virus in Quarantäne befinden. Diese Unterstützungsmassnahmen helfen selbständigen Psycholog(inn)en mit Arbeitsausfällen nur in wenigen Fällen. Die FSP wird sich beim Bund dafür einsetzen, dass auch die Bedürfnisse der Psycholog(inn)en berücksichtigt werden. Wichtig ist, dass betroffene Selbständige ihre Arbeitsausfälle gut dokumentieren. Arbeitgeber, wie zum Beispiel delegierende Psychiater(inn)en, können Kurzarbeit für ihre Angestellten und neu auch für sich selbst beantragen (Pauschalentschädigung).

Folgende kurzfristige Unterstützungsmassnahmen hat der Kanton Zürich am 18. März beschlossen, die für im Kanton Zürich selbständig tätige Psycholog(inn)en von besonderem Interesse sind: 

  • Die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die weiteren Geschäftsbanken im Kanton werden aufgefordert, ihre Kundinnen und Kunden während einer voraussichtlich beschränkten Zeitdauer möglichst selbstständig mit Liquidität zu versorgen. Unternehmen und Selbstständige können direkt bei ihren Geschäftsbanken vorstellig werden.
  • Die ordentliche Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2019 wurde vom 31. März auf den 31. Mai 2020 erstreckt. 
  • Wenn Unternehmen aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit Verlusten oder natürliche Personen mit Einkommenseinbussen rechnen, können sie eine Anpassung der provisorischen Steuerrechnungen der Staats- und Gemeindesteuern verlangen. Zuständig ist dafür das Gemeindesteueramt.
  • Bei definitiven Steuerrechnungen ist eine Stundung möglich: Unternehmen und natürliche Personen, z.B. Selbstständige, die wegen der Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie die fälligen definitiven Steuerrechnungen derzeit nicht bezahlen können, können eine Erstreckung der üblichen Zahlungsfrist oder Ratenzahlungen verlangen. Bei der direkten Bundessteuer können auch provisorische Rechnungen gestundet werden. Zuständig ist für die Staats- und Gemeindesteuer das Gemeindesteueramt und für die direkte Bundessteuer das kantonale Steueramt. 
  • Die Zahlungsfristen der öffentlichen Hand und ihren Versorgungsunternehmen werden auf 120 Tage erstreckt.
  • Die Finanzdirektion des Kantons Zürich wird eine Hotline einrichten, um betroffene Unternehmen und Selbstständige zu beraten. 

ZüPP-Arbeitsgruppe geplant: Psychologische Unterstützung und Beratung für Berufspersonen, Betroffene und Angehörige

Verschiedene ZüPP-Mitglieder haben sich bei uns gemeldet mit Anfragen, wie und wo sich Psycholog(inn)en in dieser ausserordentliche Situation gemeinnützig mit ihrem Fachwissen engagieren können. Der ZüPP-Vorstand ist derzeit dabei eine entsprechende Arbeitsgruppe zu organisieren, um rasch den Bedarf und Einsatzmöglichkeiten im Kanton zu prüfen bzw. unsere Unterstützung anzubieten. Dies erfolgt in Abstimmung mit der FSP, die mit dem BAG bezüglich einer Hotline für Hilfesuchende in Kontakt ist. ZüPP-Mitglieder, die sich in unserer Arbeitsgruppe aktiv einbringen möchten, sind gebeten sich bei der ZüPP-Geschäftsstelle zu melden. Sobald der Bedarf und die Möglichkeiten geklärt sind, werden wir wieder informieren.

ZüPP-PsyFinder

Wir werden ebenfalls den ZüPP-PsyFinder in der Öffentlichkeit und bei Organisationen im Gesundheitswesen, im Beratungsbereich etc. bewerben, damit Rat- und Hilfesuchende einfach und unkompliziert professionelle, psychologische Unterstützung finden. Wir bitten deshalb alle Mitglieder, ihr Profil im PsyFinder, insbesondere bezüglich der eigenen Verfügbarkeit, zu aktualisieren: https://www.psychologie.ch/user/login. Für die neue Erstellung eines Profils gibt es hier eine Anleitung. 

Work@Home

Nützliche Tipps zur Arbeit im Homeoffice bietet die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) auf ihrer Webseite "Digitales Arbeiten von zuhause".

Auch die Geschäftsstelle des ZüPP arbeitet im Homeoffice. Wir sind telefonisch und per E-Mail von Montag bis Donnerstag gut erreichbar.