ZÜPP

Berufspraxis - Dezember 2020

Fortschritte in der Arbeitsgruppe zur Suizidprävention

Der ZüPP arbeitet seit 2017 in einer Arbeitsgruppe im kantonalen Schwerpunktprogramm zur Suizidprävention mit. Die Arbeitsgruppe befasst sich mit dem Unterprojekt «Nachsorge nach Suizidversuchen». Patient(inn)en haben in den ersten Wochen nach einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik ein rund zweihundertfach erhöhtes Suizidrisiko. Während eines stationären Aufenthalts ist das Suizidrisiko von Psychiatriepatient(inn)en etwa 50 Mal höher als dasjenige der Normalbevölkerung. Deshalb sind Menschen mit psychischen Erkrankungen, insbesondere während und nach Klinikaufenthalten, eine wichtige Zielgruppe für die Suizidprävention. Vom ZüPP-Vorstand engagiert sich Bettina Schindler in diesem Teilprojekt des Schwerpunktprogramms. Neben Vertreter(innen) aller grossen Kliniken des Kantons Zürich sind auch die Verbände der Hausärzte und Hausärztinnen und der niedergelassenen Psychiater(innen) vertreten.

In der Zwischenzeit konnten einige Empfehlungen, die 2017 von der Arbeitsgruppe beschlossen wurden, umgesetzt werden. Für ambulant arbeitende Psychotherapeut(inn)en besonders wichtig sind die neu etablierten «Überbrückungskonferenzen». Zur Reduktion des Suizidrisikos nach Klinikaustritt bieten fünf Psychiatrische Kliniken im Kanton Zürich Überbrückungskonferenzen an. Im Rahmen eines Konferenzgesprächs oder einer Telefonkonferenz treffen sich folgende Personen: Patient(in), Behandlungsteam der Klinik sowie externe Fachpersonen (z.B. Psycholog(inn)en). Überbrückungskonferenzen werden seitens der Kliniken initiiert. Inhaltlich geht es in der Überbrückungskonferenz um eine koordinierte Austrittsplanung, um die Besprechung der wichtigsten Punkte des stationären Aufenthalts sowie um das geplante Prozedere des Austritts. Ziel ist es, eine nahtlose Betreuung der Patientin oder des Patienten zu gewährleisten und so auch einen Beitrag zur Suizidprävention zu leisten.

Externe Fachpersonen (auch psychologische Psychotherapeut(inn)en) können ihren ungedeckten Aufwand für diese Überbrückungskonferenzen im Rahmen eines Pilotprojekts bis 2021 grösstenteils direkt bei der zuständigen Klinik in Rechnung stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt dabei analog zu ambulant behandelten Patient(inn)en beziehungsweise nach den geltenden gesetzlichen Tarifen sowie den Vorgaben der Kliniken. Nicht nur das Gespräch, sondern auch die Wegzeit, Koordination und Dokumentation können von der nachbehandelnden Fachperson in Rechnung gestellt werden.

Dieses neue Angebot bietet einen wichtigen Baustein zur Vorbeugung der Suizidalität nach Klinikaufenthalt. Erfreulich ist, dass auch niedergelassene Psychotherapeut(inn)en (ohne Delegation) diese Leistungen in Rechnung stellen können.

Weitere Informationen zum Projekt "Nachsorge nach Suizidversuchen":