ZÜPP

Neues aus dem ZüPP - Juni 2021

Abklärungen zum Anordnungsmodell

Eine Arbeitsgruppe des ZüPP beschäftigt sich mit den verschiedenen Fragen, die mit der Einführung des Anordnungsmodells per 1. Juli 2022 verbunden sind. Unter anderem stehen wir mit der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich in Kontakt, um über den konkreten Zulassungsprozess frühzeitig informiert zu sein. Dem ZüPP- und VSKZ-Vorstand ist es insbesondere ein Anliegen, dass die in der Übergangsbestimmung aufgeführte "psychotherapeutische Berufserfahrung in der psychotherapeutisch-psychiatrischen Versorgung" analog zur geforderten Praxiserfahrung für den eidgenössischen Weiterbildungstitel umgesetzt wird. Dies betrifft insbesondere diejenigen Psychotherapeut(inn)en, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten und ihre psychotherapeutische Praxis auch in schulpsychologischen Diensten erwerben konnten. Wichtig ist uns zudem, dass es bei der Bewilligung für die Zulassung zur Grundversicherung keine Unterscheidung zwischen Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen gibt. Vordringlich ist zudem die Bereitstellung von genügend Weiterbildungsplätzen in den A/B/C-Kliniken gemäss SIWF sowie die rasche Erarbeitung eines eigenen Curriculums für die psychotherapeutische Praxis durch die Berufsverbände, wie dies das BAG vorgeschlagen hat. 

Der ZüPP steht zu diesen Fragen im engen Kontakt mit der FSP, die unter anderem klärt, wie Leistungen von Psycholog(inn)en in Weiterbildung (Assistenzpsycholog(inn)en unter fachlicher Aufsicht) zukünftig abgerechnet werden können. Der ZüPP fordert diesbezüglich, dass dies analog zum heutigen Delegationsmodell – unter fachlicher Aufsicht eines/r zugelassenen Psychotherapeuten/in – möglich sein muss. So können heute im Kanton Zürich pro Psychotherapeut(in) mit Berufsausübungsbewilligung sechs Psychotherapeut(inn)en beschäftigt werden, wobei höchstens vier in Weiterbildung sein dürfen (mit mindestens 150 Theorielektionen und 70 Sitzungen Selbsterfahrung). 

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen sind auf der FSP-Webseite publiziert, welche laufend ergänzt werden. Der ZüPP informiert seine Mitglieder regelmässig mit dem Newsletter über den aktuellsten Stand und beantwortet individuelle Fragen gerne auch telefonisch oder per Mail

Generalversammlung findet am 25. August im Volkshaus statt

Die ZüPP-Generalversammlung findet am Mittwoch, dem 25. August 2021 im Volkshaus Zürich statt. Wir gehen davon aus, dass wir im Weissen Saal die zu diesem Zeitpunkt vorgegebenen Veranstaltungsregeln einhalten können, da der Saal in normaler Konzertbestuhlung eine maximale Kapazität von 330 Plätzen hat. Wie bereits im letzten Jahr berichtet, wird André Widmer an der ZüPP-Generalversammlung sein Präsidium abgeben. Der Vorstand freut sich, dass Bettina Schindler und Tiziana Perini für ein Co-Präsidium kandidieren. Bettina Schindler ist seit 2016 Vorstandsmitglied und zurzeit Vizepräsidentin. Tiziana Perini war von 2011 - 2018 bereits im ZüPP-Vorstand aktiv. Für das vorgängige Fachreferat zum Thema "Gesundheitsverhalten während der Coronapandemie" konnten wir Prof. Dr. Urte Scholz, Lehrstuhlinhaberin für Angewandte Sozial- und Gesundheitspsychologie an der Universität Zürich und Präsidentin der Schweizerischen Gesellschaft für Gesundheitspsychologie (SGGPsy), gewinnen.

Die Einladung mit allen Unterlagen erhalten ZüPP-Mitglieder anfangs Juli. Der Jahresbericht 2020 ist bereits auf der ZüPP-Webseite verfügbar. Zur Anmeldung für die Generalversammlung.

Zürcher Alkoholfachstellen verhindern die Publikation von Forschungsresultaten

Der Tages-Anzeiger berichtete am 2. Juni 2021 über die unerfreulichen Ereignisse, welche Prof. Martin Sieber, ZüPP- und FSP-Ehrenmitglied und ausgewiesener Forschungsexperte für Alkoholismusstudien, als Auftragnehmer einer Wirtschaftlichkeitsstudie über Alkoholsuchtbehandlung erlebte. Vier Zürcher Suchtfachstellen, welche die Studie bei ihm in Auftrag gaben, waren nach dem Vorliegen der Resultate weder bereit, die Ergebnisse zu publizieren noch den Auftrag voll zu bezahlen. Sie verlangten gleichzeitig, dass ihnen die Studiendaten ausgehändigt werden. Wir begrüssen, dass der Tages-Anzeiger diesen gut recherchierten Artikel publizierte und an diesem Fall aufzeigte, wie wichtig die Einhaltung von berufsethischen Standards für wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse ist. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Berufsordnung der FSP, welche in Artikel 36 "Durchführung von Forschungsprojekten" auf die ethischen Richtlinien der Schweizerischen Gesellschaft für Psychologie (SGP) verweist, mit entsprechenden Standards unter anderen auch für die Publikation von Forschungsresultaten. Zum Artikel.

Einträge im PsyFinder aktuell halten – besonders für die Zielgruppe Kinder und Jugendliche

Immer mehr Hilfesuchende konsultieren unseren PsyFinder, um eine geeignete Psychologin oder einen geeigneten Psychologen zu finden. Wie im letzten Newsletter berichtet, haben sich die Zugriffe auf www.zuepp.ch/psyfinder im Vergleich zur Vorjahresperiode vervielfacht. Damit hilfesuchende Jugendliche sowie Kinder und ihre Familien schneller Unterstützung finden, wird im Juli von der FSP ein prominent platzierter Schnellzugriff eingeführt, der verfügbare Psychotherapeut(inn)en einfach auffindbar macht. Bitte aktualisiert deshalb Eure Einträge auf dem Psyfinder jeweils bezüglich Eurer Verfügbarkeit. Die Anpassung des PsyFinder-Profils erfolgt direkt über das FSP-Login.

Next! Schnuppertage für Psychologiestudierende

Psychologiestudierende wünschen sich von den Berufsverbänden mehr Unterstützung bei Berufswahl und -einstieg. Das grosse Interesse an «Schnuppertagen» bei Psychologinnen und Psychologen hat die FSP dazu bewogen, im Rahmen von Next! ein solches Projekt auf die Beine zu stellen. Der ZüPP unterstützt die FSP bei der Suche nach interessierten Mitgliedern, die bereit sind, den Studierenden einen Einblick in ihre Berufswelt zu geben. 

Wer bereit ist, seine Türen der Praxis oder des Arbeitsorts einen Tag oder länger für eine Studierende oder einen Studierenden zu öffnen, kann sich hier anmelden: Next! Schnuppertage für Studierende | Psychologie