ZÜPP

Medienmitteilung des Kantonalverbands der Zürcher Psychologinnen und Psychologen - März 2020

Etappensieg des ZüPP vor Bundesgericht

Das Bundesgericht hat eine Lohndiskriminierungsbeschwerde eines Psychologen gegen die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich in seinem Urteil vom 20. Februar 2020 teilweise gutgeheissen.

Im 2014 hat ein Psychologe mit der Unterstützung des Kantonalverbands der Zürcher Psychologinnen und Psychologen (ZüPP) gegen seinen Arbeitgeber, den Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst (KJPD) des Kantons Zürich, Klage wegen einer Lohndiskriminierung eingereicht. Der KJPD ist mittlerweile der öffentlich-rechtlichen Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) angegliedert. Der therapeutisch tätige Psychologe verlangte eine höhere Lohneinstufung, da er im Vergleich zu typisch männlichen Funktionen beim Kanton Zürich wie Ingenieur, Steuerkommissär oder Revisor in einer zu tiefen Lohnklasse eingeteilt sei. Gegen die abschlägigen Entscheide des Regierungsrats im 2018 und des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich im 2019 hat der Psychologe Beschwerde beim Bundesgericht eingereicht. 

Gemäss dem nun vorliegenden Bundesgerichtsurteil ist der Beruf der Psychologinnen und Psychologen mit einem Frauenanteil von mehr als 70% ein typischer Frauenberuf und das Gleichstellungsgesetz ist dementsprechend anwendbar. Das Bundesgericht beurteilt die vom Verwaltungsgericht vorgenommenen Abklärungen der Anstellungsvoraussetzungen teilweise als ungenügend und den ablehnenden Entscheid deshalb als willkürlich. Es hebt den Entscheid auf und weist das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich an, das Vorliegen einer Lohndiskriminierung, welche unbestrittenermassen glaubhaft gemacht worden war, nochmals neu zu prüfen. Das Bundesgericht auferlegt der Psychiatrischen Universitätsklinik zudem die Gerichtskosten und eine Entschädigung für den beschwerdeführenden Psychologen.