ZÜPP

Anordnungsmodell - Juni 2023

Engpässe und Wartezeiten in der psychotherapeutischen Versorgung

Ein Jahr nach Einführung des Anordnungsmodells zeigen sich Engpässe bei der Fallbeurteilung und zeitnahen Kostengutsprachen nach 30 Therapiesitzungen. Trotz rund 1500 OKP-zugelassenen Psychotherapeut(inn)en im Kanton Zürich ist es schwierig, einen Therapieplatz zu finden. Das zeigen auch Auswertungen des ZüPP-PsyFinders.

Ergebnisse der FSP-Meldeplattform für den Kanton Zürich

Bei der FSP-Meldeplattform zu den häufigsten Problemen mit dem Anordnungsmodell sind bisher aus dem Kanton Zürich 230 Meldungen eingegangen. 30% der Probleme treten zu Beginn der Behandlung auf, zum Grossteil, weil sich Ärztinnen und Ärzte weigerten, eine Anordnung auszustellen. Knapp die Hälfte der Probleme traten bisher jedoch bei der Weiterführung der Behandlung nach 30 Sitzungen auf, mit steigendem Anteil in den letzten Wochen. Bei über 70% war das grösste Problem, dass keine Psychiaterin oder kein Psychiater für die Fallbeurteilung gefunden wurde, oder in rund 13% der Fälle lehnten Psychiater(inn)en eine Zusammenarbeit ab. Kein Problem war hingegen bisher die Indikation seitens der Psychiater(inn)en zuhanden der Krankenkassen, eine Kostengutsprache zu beantragen. Diese wurde jedoch nicht immer gewährt, wobei hier die Daten noch keine zuverlässigen Aussagen zulassen.

Wir bitten alle Mitglieder, auf der FSP-Meldeplattform weiterhin problematische Fälle zu erfassen, damit entsprechende Daten gesammelt werden können.


Fallbeurteilungen nach 30 Sitzungen

Die Behandlungen, bei denen nach 30 Psychotherapiesitzungen eine Kostengutsprache notwendig wird, nehmen nun rasch zu. Da der Ablauf aufwändig ist und in vielen Fällen mit Zeitverzögerungen zu rechnen ist, hat der ZüPP bereits im letzten März-Newsletter Empfehlungen erstellt. So ist es häufig ratsam, dass Psychotherapeut(inn)en bereits nach 20-23 Sitzungen den Bericht erstellen, um potenzielle Therapieunterbrüche zu vermeiden. Der Bericht soll sich jeweils auf die für die Fortführung der Therapie wesentlichen Punkte beschränken.

Von den Anlaufstellen im Kanton Zürich für die Fallbeurteilungen durch Psychiater(inn)en erhalten wir unterschiedliche Rückmeldungen. Offensichtlich verfügt das Zentrum für Soziale Psychiatrie der PUK Zürich bisher über genügend Kapazitäten, um die Fallbeurteilungen zeitnah durchzuführen. Die ipw übernimmt Fallbeurteilungen hingegen primär subsidiär und bittet Gruppenpraxen, die in der gemeinsamen Praxis tätigen Psychiater(innen) beizuziehen. Es gibt auch unter www.therapievermittlung.ch der ZGPP Psychiater(inn)en, die Fallbeurteilungen nach wie vor übernehmen.

Der ZüPP plant im Herbst eine Umfrage bei seinen Mitgliedern zu den Abläufen und Kapazitäten mit den Fallbeurteilungen im Kanton Zürich durchzuführen. Wer uns bereits jetzt Rückmeldung zu den empfohlenen Anlaufstellen geben möchte, kann uns dies gerne direkt an info@zuepp.ch mitteilen. Dabei interessiert es uns insbesondere, wie viele Psychiater(innen) bereits angefragt wurden, und ob das Zentrum für Soziale Psychiatrie der PUK Zürich kontaktiert wurde. Erfreulicherweise sind auch die Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) und der Berufsverband mfe der Haus- und Kinderärztinnen und -ärzte im Kanton Zürich bereit, sich an der Befragung im Herbst zu beteiligen.


Rund 1500 Psychotherapeut(inn)en mit OKP-Zulassung im Kanton Zürich

Gemäss Auskunft der Gesundheitsdirektion des Kanton Zürich waren im Kanton Zürich per Mitte April 2023 insgesamt 1480 Psychotherapeut(inn)en für die OKP-Abrechnung zugelassen, wobei erfahrungsgemäss zahlreiche Therapeut(inn)en Teilzeit arbeiten, zum Teil auch in kleineren Pensen neben einer Festanstellung. Rund 770 Psychotherapeut(inn)en im Kanton Zürich verfügen über eine Berufsausübungsbewilligung ohne OKP-Zulassung, wobei diese vermutlich häufig in Kliniken und psychologischen Organisationen arbeiten, wo keine individuelle Zulassung benötigt wird. Zudem werden einige Psychotherapeut(inn)en mit einer Berufsausübungsbewilligung nicht mehr berufstätig sein.

Bis Mitte April erhielten zudem 90 Organisationen der Psychologischen Psychotherapie im Kanton Zürich eine OKP-Zulassung. Bis Mitte April wurden vom Kanton Zürich nur 15 Gesuche nur OKP-Zulassung abgelehnt. Rund 25 Personen haben nachträglich einen Verzicht auf die OKP-Zulassung erklärt, vermutlich um weiterhin mit Zusatzversicherungen abrechnen zu können. Seit Ende des Delegationsmodells am 31.12.2022 wurden rund 200 Bewilligungen zur Beschäftigung von Psychotherapeut(inn)en unter fachlicher Aufsicht (in Weiterbildung oder im Erwerb der klinischen Erfahrung) erteilt.
 

Lange Wartezeiten für Psychotherapie-Behandlungsplätze

Aus Anfragen bei uns und von Rückmeldungen unserer Mitglieder wissen wir, dass es sehr schwierig ist, eine Psychotherapeutin oder einen Psychotherapeuten mit freien Kapazitäten zu finden, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Zahlreiche Psychotherapeut(inn)en haben zum Teil mehrere Anfragen pro Woche, die sie ablehnen müssen. Auf Basis des ZüPP-PsyFinders haben wir Mitte April 2023 einige Auswertungen zur aktuellen Verfügbarkeit im Kanton Zürich gemacht, wobei 450 Einträge eine OKP-Zulassung im Kanton Zürich aufwiesen.

Die Zahlen zeigen, dass für Kinder und Jugendliche nur (maximal) 8% der niedergelassenen Psychotherapeut(inn)en mit OKP-Zulassung einen Therapieplatz mit weniger als 2 Wochen Wartezeit haben. Bei Erwachsenen und Jugendlichen ist es nur wenig höher mit 10%. Über 65% (oder sogar mehr) der niedergelassenen Psychotherapeut(inn)en haben Wartefristen von mehr als 4 Wochen oder nehmen gar keine neuen Patient(inn)en. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die effektiven Verfügbarkeiten noch geringer sind, da nicht alle Psychotherapeut(inn)en ihr Angebot aktuell halten.

Da der PsyFinder von vielen Hilfesuchenden konsultiert wird, bitten wir alle Mitglieder, ihre Einträge regelmässig auf der FSP-Webseite zu aktualisieren.